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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vorbemerkung

Der Einfachheit halber wird nachfolgend die männliche Pluralform als die alle geschlechterumfassende Pluralform verwendet.

2. Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen juvela und dem Auftraggeber sowie zwischen juvela und Betreuern/Referenten. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen juvela und Auftraggebern/Betreuern/Referenten geschlossenen Verträge.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und anderer Vertragspartner

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und anderer Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn juvela diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

4. Eigentumsvorbehalt

Von juvela gelieferte Gegenstände und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum von juvela, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. juvela ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.

5. Gewährleistung

Ist eine von juvela erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung von juvela nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu.

Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.

Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

6. Haftung

Die Haftung von juvela für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.

juvela übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die von eingesetzten Betreuern/Referenten verursacht oder zu verantworten sind.

7. Zahlungsmodalitäten und Rechnungen

Jede Rechnung ist sofort, spätestens jedoch nach 14 Tagen, nach Zugang beim Auftraggeber ohne Skonto zu bezahlen.

Rechnungen können nur schriftlich innerhalb von zwei Wochen beanstandet werden.

8. Kündigung und Rücktritt

Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

Bei einer Kündigung ab

  • 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Rechnungsbetrags fällig.

  • 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % des Rechnungsbetrages fällig.

9. Betreuer und Referenten

Betreuer und Referenten werden von juvela lediglich vermittelt. Es besteht kein Arbeitsverhältnis zwischen juvela und den eingesetzten Betreuern und Referenten. Auftraggeber und Betreuer/Referenten sind im Vorfeld für das Arbeitsverhältnis, ggf. auch für Versicherung und weitere notwendige Vorkehrungen, alleinig verantwortlich. Sollten Betreuer/Referenten wegen Krankheit oder aus anderem triftigen Grund ausfallen und keine adäquate Vertretung gefunden wird, wird die Aktion/Veranstaltung zu einem anderen neu zu vereinbarenden Termin innerhalb eines halben Jahres wiederholt.

10. Weitere Bestimmungen

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Allershausen in Bayern. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftiger Weise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.

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Stand: August 2017

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