Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vorbemerkung
Im Interesse der besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche Pluralform verwendet. Diese umfasst stets alle Geschlechter.
2. Geltungsbereich
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2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen „juvela | Agentur für Jugendarbeit“, kurz „juvela“, Einzelunternehmen von Tobias Weiskopf, Seestr. 9a, 85391 Allershausen und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) abgeschlossen werden.
2.2 Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen, die juvela im Rahmen der Kinderbetreuung und Jugendarbeit auf Veranstaltungen, in Unternehmen, Vereinen, Schulen und sonstigen Veranstaltungen (Hochzeiten, Messen, Kongressen etc.) erbringt.
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3. Einbeziehung von AGB des Auftraggebers und anderer Vertragspartner
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder anderer Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn juvela den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder anderer Vertragspartner nicht ausdrücklich widerspricht.
4. Eigentumsvorbehalt
Von juvela oder deren eingesetzten Betreuern und Referenten gelieferte Waren und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises im Eigentum von juvela. Ein Eigentumsübergang auf den Auftraggeber findet erst mit vollständiger Zahlung statt, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. juvela behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber eine Abschlagszahlung zu verlangen, bevor das Eigentum an den gelieferten Gegenständen auf diesen übergeht.
5. Gewährleistung
5.1 Ist eine von juvela erbrachte Leistung mangelhaft, so hat der Auftraggeber das Recht, Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht dem Auftraggeber das Recht zu, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 Weitergehende Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.3 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist schriftlich gerügt werden. Ein Mangel ist offensichtlich, wenn er einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne eingehende Prüfung der Leistung auffällt.
6. Haftung
6.1 juvela haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung von juvela auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.3 juvela übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die durch die externen Honorarkräfte oder freie Mitarbeiter verursacht werden.
6.4 Für die Inhalte und Qualität der durch den Auftraggeber bereitgestellten Arbeitsmaterialien und Räumlichkeiten ist der Auftraggeber verantwortlich.
7. Zahlungsmodalitäten und Rechnungen
7.1 Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.2 Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.
8. Kündigung und Rücktritt
8.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag bis 90 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin kostenfrei stornieren. Bei späteren Stornierungen fallen folgende Stornogebühren an:
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Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % der vereinbarten Vergütung
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Weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100 % der vereinbarten Vergütung
8.2 Die Stornierung durch den Auftraggeber muss schriftlich erfolgen.
8.3 juvela kann den Vertrag bis 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin in Textform stornieren.
8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Betreuer und Referenten
9.1 Betreuer und Referenten, die von juvela eingesetzt werden, sind als freie Mitarbeiter oder Honorarkräfte tätig. Sie sind keine Arbeitnehmer von juvela im Sinne des § 611a BGB.
9.2 Die Betreuer und Referenten erbringen ihre Leistungen im Rahmen eigenverantwortlicher Tätigkeit. Sie sind in der Gestaltung der Art und Weise der Leistungserbringung weitgehend frei, unterliegenlediglich den Weisungen hinsichtlich der organisatorischen und inhaltlichen Vorgaben der jeweiligen Veranstaltung oder Maßnahme.
9.3 Die freien Mitarbeiter und Honorarkräfte sind selbst für die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich, sofern diese nach den gesetzlichen Bestimmungen anfallen.
9.4 juvela teilt dem Auftraggeber rechtzeitig mit, wer die Maßnahme durchführt. Sollte ein Betreuer oder Referent aufgrund von Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund ausfallen, kann juvela eine adäquate Vertretung suchen. Sollte diese nicht gefunden werden, wird die betroffene Veranstaltung zu einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von sechs Monaten wiederholt. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Freising, Bayern. ​
10.2 Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.